02.07.2025 · Nachricht · Handelsregister
Gebühren für Eintragungen wurden um 50 % erhöht
| Mit Wirkung ab 1.6.25 wurden die Gebühren für Eintragungen im Handelsregister um 50 % erhöht (Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, BGBl I 25, Nr. 127). Demzufolge werden auch Unternehmensgründungen teurer. |
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