04.03.2014 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Wechsel der Gewinnermittlungsart: Ist der Widerruf zulässig?
Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR wirksam widerrufen werden. Nach Ansicht des FG Niedersachsen (16.10.13, 9 K 124/12, Abruf-Nr. 140471 ) liegt hierin kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch nur die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung fortgeführt wird.
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