Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Wechsel der Gewinnermittlungsart: Ist der Widerruf zulässig?

    Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR wirksam widerrufen werden. Nach Ansicht des FG Niedersachsen (16.10.13, 9 K 124/12, Abruf-Nr. 140471 ) liegt hierin kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch nur die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung fortgeführt wird.