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  • 31.10.2018 · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung soll bleiben

    | Für die Zeit vom 1.1.15 bis zum 31.12.18 wurden die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung übergangsweise von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage angehoben. Ohne gesetzliche Regelung würden ab 2019 wieder die alten Grenzen gelten. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (Regierungsentwurf vom 19.9.18) will die Bundesregierung die erhöhten Zeitgrenzen nun dauerhaft gesetzlich festschreiben. Dies dürfte insbesondere in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe auf Zuspruch stoßen, denn gerade hier hat Saisonarbeit einen hohen Stellenwert. |

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