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  • 15.12.2022 · Nachricht · Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

    Abzug von Taxikosten nur in Höhe der Entfernungspauschale

    Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch bei Nutzung eines Taxis nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale absetzen (BFH 9.6.22, VI R 26/20, Abruf-Nr. 232091 ; PM Nr. 50/22 vom 3.11.22). Die Ausnahmeregelung nach § 9 Abs. 2 S. 2 EStG, wonach bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Aufwendungen angesetzt werden können, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen, greift hier nicht.