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  • 31.10.2019 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Steuerbefreiung gilt nur für ein Familienheim

    | Haben die Erblasserin und der Alleinerbe zwei Wohnungen gemeinsam genutzt und nutzt der Erbe beide Wohnungen nach dem Tod der Erblasserin unverändert weiter, dann kann die Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG dennoch nur für eine Wohnung gewährt werden. Dies hat das FG Köln (30.1.19, 7 K 1000/17, Abruf-Nr. 209357 ) klargestellt. |

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