05.11.2025 · Nachricht · Energetische Gebäudesanierung
Neues BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG
| Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können unter den Voraussetzungen des § 35c EStG eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Zu den Anwendungsfragen hatte das BMF bereits 2021 ein Schreiben veröffentlicht, das nun in einer überarbeiteten Fassung vorliegt (BMF 21.8.25, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050, Abruf-Nr. 250572 ). |
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