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  • 01.02.2023 · Nachricht · Energetische Gebäudesanierung i. S. des § 35c EStG

    Gasheizungen werden steuerlich nicht mehr gefördert

    | Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (BGBl I 22, 2414) gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen ab 2023 nicht mehr gefördert werden. |

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