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  • 02.11.2026 · Nachricht · Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

    Eine Befreiung von dem euBP-Verfahren entfällt zum 31.12.26

    Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren auf Antrag befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung nur bis zum 31.12.26 möglich ist.