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  • 04.08.2016 · Fachbeitrag · Einkünftequalifizierung

    Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen

    | Zinsen auf Rentennachzahlungen gehören nicht zu den Leistungen i. S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Hierbei handelt es sich vielmehr um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Diese Entscheidung des BFH (9.6.15, VIII R 18/12) wendet die Finanzverwaltung nunmehr an (BMF 4.7.16, IV C 3 - S 2255/15/10001, Abruf-Nr. 187044 ). |

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