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  • 29.09.2021 · Nachricht · Einkünfte-Qualifikation

    Keine Gewerbesteuer auf Rendering-Leistungen von Architekten

    | Architekten, die ausschließlich sogenannte Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich (nicht gewerblich) tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht (FG Köln 21.4.21, 9 K 2291/17, rkr., Abruf-Nr. 223984 ). |

    Karrierechancen

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