05.08.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Umgekehrte Familienheimfahrten als Werbungskosten abzugsfähig
Scheidet für den erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine Familienheimfahrt aus beruflichen Gründen aus und fahren stattdessen die Angehörigen (umgekehrte Familienheimfahrten), sind die Fahrtkosten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG abziehbar. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster (28.8.13, 12 K 339/10 E, Abruf-Nr. 141695 ).
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