Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Spendenabzug für als Miete an den Gesellschafter zurückgezahlte Beträge

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck

    Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, stellen sich insbesondere zwei Fragen: Handelt es sich um eine Zuwendung für gemeinnützige Zwecke, die als Sonderausgaben (§ 10b EStG) abgezogen werden kann? Sind die aus dem Mietverhältnis erzielten Verluste als negative Einkünfte anzuerkennen? Das FG Münster (2.9.25, 1 K 102/23 F, Abruf-Nr. 251206 ) hat beide Fragen bejaht. 

    1. Sachverhalt

    Ein Steuerpflichtiger vermietete das Erdgeschoss eines ihm gehörenden mehrgeschossigen Gebäudes an einen Gastronomiebetrieb. Das restliche Gebäude vermietete er an eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer er war, zum Betrieb eines Museums.

     

    Wegen einer von ihm abgegebenen Patronatserklärung stellte der Steuerpflichtige der gGmbH die für die Erfüllung des Mietvertrags erforderlichen Beträge zur Verfügung und machte die Beträge als Spenden geltend. Zudem erklärte er wegen einer Betriebsaufspaltung mit der gGmbH gewerbliche Verluste aus der Vermietung, in die er auch das Erdgeschoss als gewillkürtes Betriebsvermögen einbezog.