05.08.2025 · Nachricht · Einkommensteuer
Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen
Das FG Niedersachsen (18.9.24, 9 K 183/23, Abruf-Nr. 247653 ) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auf Dienstreisen seinen privaten Pkw einsetzt, die tatsächlichen Kosten für jeden gefahrenen Kilometer auch dann ansetzen kann (im Streitfall: 2,28 EUR/km für einen Sportwagen), wenn er von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er grundsätzlich für dienstliche und private Fahrten nutzen kann.
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