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  • 04.05.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Kein Fremdvergleich bei (nahestehenden) fremden Dritten?

    Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen (insbesondere der Fremdvergleich) sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten nicht anzuwenden. Dies soll nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (16.11.16, 9 K 316/15, Abruf-Nr. 192020 ) selbst dann gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis verbindet (im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft).