05.04.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Influencer: Keine Betriebsausgaben für bürgerliche Kleidung und Accessoires
Das FG Niedersachsen (13.11.23, 3 K 11195/21, Abruf-Nr. 239874 ) hat sich mit der Frage befasst, ob eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann. Die Entscheidung fiel leider zuungunsten der Steuerpflichtigen aus.
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