Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.06.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Höchstbetrag wird bei zwei Arbeitszimmern nicht verdoppelt

    | Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Sollten aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen und zwei häusliche Arbeitszimmer unterhalten werden, ist der Höchstbetrag auch in diesen Fällen nur einmal zu gewähren (FG Rheinland-Pfalz 25.2.15, 2 K 1595/13, Abruf-Nr. 144301 ). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents