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  • 06.11.2020 · Nachricht · Einkommensteuer

    Arbeitszimmer als Betriebsvermögen: Bei Betriebsaufgabe zählt der Buchwert trotz vorheriger Abzugsbeschränkung

    | Ein im Betriebsvermögen erfasstes häusliches Arbeitszimmer kann zum Bumerang werden: Denn bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme ist der Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden. Hoffnung versprach hier ein vor dem BFH anhängiges Revisionsverfahren, die sich aber durch die aktuelle Entscheidung zerschlagen hat (BFH 16.6.20, VIII R 15/17, Abruf-Nr. 218446 ). |

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