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  • 01.02.2021 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Kein eigener Hausstand junger Arbeitnehmer im Elternhaus

    | Bei jungen Arbeitnehmern, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, ist zu vermuten, dass sie im Haus ihrer Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten. Anders sieht es nach einer Entscheidung des FG Münster (7.10.20, 13 K 1756/18 E, Abruf-Nr. 219634 ) bei älteren, wirtschaftlich selbstständigen, berufstätigen Kindern aus. |

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