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  • 29.03.2023 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Hauptwohnsitz im Ausland: Kostenbeteiligung ist nicht zu unterstellen, sondern nachzuweisen!

    Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist (FG Niedersachsen 21.9.22, 9 K 309/20, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 231987 ).