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  • · Nachricht · Betriebsprüfung

    Mängel in der Kassenführung: BFH erneut zur Schätzungsbefugnis gefragt

    | Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass die Kassenführung oft beanstandet wird. Das Problem dabei: Ist die Kassenführung nicht ordnungsmäßig, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. So war es auch in einem Fall, der vom FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22, Abruf-Nr. 248296 ) zu entscheiden war. |

     

    Im Streitfall hatte bei einem bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten eine Betriebsprüfung stattgefunden. Der Betreiberin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, wurden dabei zahlreiche Mängel in der Kassenführung vorgeworfen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG Schleswig-Holstein blieb erfolglos.

     

    Beachten Sie | Allerdings ist inzwischen die Revision (BFH X R 27/24) anhängig, in der insbesondere diese interessanten Fragen zu klären sind: