· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Ist die Richtsatzsammlung des BMF wirklich eine geeignete Schätzungsgrundlage?
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Bei einer Diskothek wurden die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt. Deshalb erfolgten Hinzuschätzungen, wobei auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen wurde. Diese Handhabung wurde nun vom BFH (18.6.25, X R 19/21, Abruf-Nr. 250345 ; PM Nr. 60/25 vom 25.9.25) kritisiert. |
1. Hintergrund
Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Basis von Betriebsergebnissen vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Finanzverwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. zu schätzen.
2. Entscheidungsgründe
Der BFH stellte zunächst Folgendes heraus: Eine Diskothek ist kein Restaurant, und da sich eine Diskothek keiner der in der amtlichen Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen zuordnen lässt, war diese für die Hinzuschätzung nicht geeignet.
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