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  • 01.02.2023 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Neue Anforderungen für den Abzug von Bewirtungsaufwendungen

    Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das BMF (30.6.21, IV C 6 - S 2145/19/10003 :003, Abruf-Nr. 223336 ) bereits 2021 angepasst. Das BMF gewährte aber eine Übergangsregelung, die Ende 2022 auslief.