02.07.2014 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Reicht bereits die Untervermietung eines Gebäudes aus?
Nach Ansicht des FG Münster (6.12.13, 14 K 2727/10 G, Abruf-Nr. 141596 ) ist eine Betriebsaufspaltung nicht auf die Fälle zu begrenzen, in denen der vermietete Gegenstand im Eigentum des Besitzunternehmens steht bzw. bei diesem als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanzierungsfähig ist. Eine sachliche Verflechtung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige nicht der Eigentümer überlassener Räumlichkeiten ist, sondern diese selbst angemietet hat.
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