02.01.2019 · Nachricht · Betriebsaufgabe
Auflösung eines passiven RAP als begünstigter Gewinn
Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten, der wegen eines Zinszuschusses gebildet wurde, ist bei einer Betriebsaufgabe zugunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen fortgeführt wird (BFH 25.4.18, VI R 51/16, Abruf-Nr. 204334 ).
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