· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Büro- und Apparategemeinschaften: Steuerfallen bei einer Beteiligung vermeiden
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Büroräume und Maschinen sind kostspielig. Möchten Mandanten die Kosten reduzieren, ist die Beteiligung an einer Büro- bzw. Apparategemeinschaft ein möglicher Weg. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten. Denn sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen missachtet werden, können sich schnell (teure) Steuerfallen ergeben. Das gilt vor allem bei einer späteren Auflösung der Gemeinschaft.
1. Das sind Büro- und Apparategemeinschaften
Eine Büro- bzw. Apparategemeinschaft ist ein Zusammenschluss von meist freiberuflich tätigen Unternehmern wie Ärzten, Steuerberatern oder Anwälten. Diese Unternehmer nutzen über die Gemeinschaft gemeinsam Räumlichkeiten, Personal und/oder (medizinische) Geräte. Ihr Ziel ist es, durch die gemeinsame Nutzung eine Kostenersparnis zu erzielen. Zudem besteht durch die räumliche Nähe oft ein einfacher Weg für fachlichen Austausch.
Beachten Sie — Es handelt sich also um eine reine Kostengemeinschaft in der Rechtsform einer GbR und nicht um eine gemeinsame Berufsausübung wie bei einer Gemeinschaftspraxis. Denn alle Unternehmer bleiben wirtschaftlich selbstständig und handeln auf eigene Rechnung.
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