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  • 03.04.2014 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Entgeltumwandlung: Arbeitgeber hat keine Aufklärungspflicht

    | Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist indes nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (BAG 21.1.14, 3 AZR 807/11, Abruf-Nr. 140276 ). |

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