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  • · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten: Jetzt ist der BFH am Zug

    | Der BFH hat die Revision gegen ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz (6.9.12, 4 K 1970/10 ) zugelassen, in dem die Richter den Ansatz einer zumutbaren Eigenbelastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung bestätigt haben. Geeignete Fälle können mit Verweis auf das Revisionsverfahren (VI R 32/13) offengehalten werden. |

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 128 | ID 42219314

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