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  • 02.12.2025 · Nachricht · Abgabenordnung

    Papier wird zur Ausnahme: Digitale Steuerbescheide ab 2026

    | Durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl I 24, Nr. 323) wurde § 122a AO mit Wirkung ab 2026 geändert. Dadurch werden elektronische Bescheide zur Regel – Papier zur Ausnahme. Der DStV hat die Änderungen jüngst zusammengefasst (Mitteilung vom 13.10.25). |