· Fachbeitrag · Entfernungspauschale versus Reisekosten
Die Sammelpunktregelung aushebeln und volle Reisekosten absetzen
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die Regelung bereits mit einfachen Mitteln zu umgehen. Der Beitrag stellt sechs klassische Methoden vor.
1. Die Sammelpunktregelung im Überblick
Fahren Arbeitnehmer zur ersten Tätigkeitsstätte, lassen sich die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale mit 0,38 EUR je einfachem Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG). Bei allen anderen beruflich veranlassten Fahrten handelt es sich grundsätzlich um eine Auswärtstätigkeit, sodass die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. pauschal 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) abzugsfähig sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG).
Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist die Sammelpunktregelung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG). In diesen Fällen ist die Entfernungspauschale anzusetzen, obwohl es sich nicht um eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte handelt. Die Sammelpunktregelung ist anzuwenden, wenn
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig