Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Entfernungspauschale versus Reisekosten

    Die Sammelpunktregelung aushebeln und volle Reisekosten absetzen

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

    Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die Regelung bereits mit einfachen Mitteln zu umgehen. Der Beitrag stellt sechs klassische Methoden vor.

    1. Die Sammelpunktregelung im Überblick

    Fahren Arbeitnehmer zur ersten Tätigkeitsstätte, lassen sich die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale mit 0,38 EUR je einfachem Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG). Bei allen anderen beruflich veranlassten Fahrten handelt es sich grundsätzlich um eine Auswärtstätigkeit, sodass die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. pauschal 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) abzugsfähig sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG).

     

    Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist die Sammelpunktregelung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG). In diesen Fällen ist die Entfernungspauschale anzusetzen, obwohl es sich nicht um eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte handelt. Die Sammelpunktregelung ist anzuwenden, wenn