· Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung absichern oder steuerneutral beenden
Vom Rettungsanker der Betriebsverpachtung zur Besitz- und Holding-GmbH
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
Eine Betriebsaufspaltung wird oft nicht bewusst geplant, sie entsteht vielmehr zufällig. Kritisch wird es, wenn eine Verflechtung (personell oder sachlich) wegfällt. Denn dann droht die Aufdeckung stiller Reserven, obwohl wirtschaftlich oft nur eine Nachfolge, ein Anteilsverkauf oder eine Nutzungsänderung vollzogen werden soll. Der Beitrag zeigt, wie man aus einer bestehenden bzw. ungewollt entstandenen Betriebsaufspaltung möglichst steuerneutral wieder herauskommt bzw. diese vorher absichert.
1. Das Problem: Schnell begründet, aber gefährlich zu beenden
Eine Betriebsaufspaltung setzt sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung voraus:
- Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn dieselbe Person oder Personengruppe im Besitz- und im Betriebsunternehmen ihren einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Bei Bruchteilsgemeinschaften ist besonders zu prüfen, ob das Mehrheitsprinzip des § 745 BGB zur Beherrschung des Besitzunternehmens führt.
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