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  • 01.06.2006 | Werbungskosten

    Ablösung eines Erbbaurechtes

    Im Streitjahr 1997 löste eine erbbauverpflichtete Grundstückseigentümerin die Erbbaurechte für rund 440.000 EUR ab, riss die aufstehenden Gebäude ab und errichtete ein neues Gebäude. Diese Kosten machte ihr Ehemann als Rechtsnachfolger der verstorbenen Eigentümerin als sofort abzugsfähige WK geltend, was das FA ablehnte. Einspruch, Klage und Revision zum BFH (13.12.05 IX R 24/03, DB 06, 815) blieben erfolglos. Diese Kosten seien ebenso wie die Aufwendungen für den Abriss eines vorhandenen Gebäudes auf einem zum Zweck der Neubebauung erworbenen Grundstück Herstellungskosten des Neubaus. Ein sofortiger Abzug dieser Kosten im Streitjahr scheide aus. 

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 91 | ID 88307

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