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  • 09.06.2009 | Vermietung und Verpachtung

    Vermietungsverluste: Tipps zur Anerkennung!

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied

    Die Gerichte müssen sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob das FA die geltend gemachten Vermietungsverluste zu Recht nicht anerkannt hat. Wenn bereits im Vorfeld bestimmte Punkte beachtet werden, lassen sich Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung oftmals vermeiden. Nachfolgend haben wir für Sie eine Auswahl von streitanfälligen Sachverhalten mit entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten aufgeführt.  

    1. Verbilligte Vermietung

    Ein beliebtes Steuerspar-Modell ist die verbilligte Vermietung an Angehörige. Auf der einen Seite können die Werbungskosten in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden, auf der anderen Seite sind nur geringe Mieteinnahmen zu versteuern.  

     

    Hinweis

    Verträge unter nahen Angehörigen müssen klar und eindeutig formuliert sein. Zudem müssen sie wie vereinbart durchgeführt werden. Entsprechende Mietverhältnisse sollten überprüft werden, ob sie einem Fremdvergleich standhalten.  

     

    Insbesondere die Regelung des § 21 Abs. 2 EStG zeigt, dass eine regelmäßige Überprüfung der vertraglichen Grundlagen entscheidend sein kann. Denn beträgt die Miete weniger als 56 % der ortsüblichen Miete, wird das FA die Werbungskosten nur anteilig berücksichtigen.  

     

    Beispiel

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