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  • 01.01.2006 | Sozialversicherung

    Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltsunterlagen in der ehemaligen DDR enden 2006

    Die Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltsunterlagen für Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR enden im Dezember 2006. Die Nachfolgeunternehmen oder Archive können nach diesem Zeitpunkt die dort lagernden Beitrags- und Gehaltsnachweise vernichten. Es ist zu befürchten, dass nach Dezember 2006 somit die Klärung von Lücken im Versicherungsverlauf unter Umständen erheblich erschwert wird. Es ist daher ratsam, Mandanten und deren Angestellte über diesen Fristablauf rechtzeitig zu informieren. 

     

    Versicherungskonten umgehend klären lassen

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät allen Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, bei denen bislang noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, umgehend die Versicherungskonten beim zuständigen Rentenversicherungsträger klären zu lassen. Besonders betroffen sind rund 660.000 Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, die teils mehrfach – ohne Reaktion – angeschrieben und erinnert wurden.  

     

    Alle Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR

    Angesprochen sind aber auch jene Personen, die zurzeit nicht in den fünf neuen Bundesländern wohnen oder arbeiten, die aber vor 1992 Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben. Auch für diese Versicherten gilt, dass Nachweise aus einer früheren Beschäftigung in Ostdeutschland nach Dezember 2006 vernichtet werden können. Insofern rät die Deutsche Rentenversicherung Bund, gleichfalls schnellstmöglich eine Kontenklärung durchführen zu lassen. Nur aus einem vollständig und richtig geklärten Konto können zutreffende Renteninformationen und Rentenauskünfte erstellt werden. Und auch im Leistungsfall können Renten nur bei Bekanntsein aller rechtserheblichen Zeiten in der richtigen Höhe berechnet werden. 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 88188

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