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  • 02.07.2026 · Nachricht · Grundsteuer

    BFH hält das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg für rechtmäßig

    Der BFH (PM Nr. 32/26 vom 20.5.26 zu den Rs. II R 26/24 und II R 27/24) hält die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.25 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig.