Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.03.2011 | Interview

    Welche Auswirkungen hat die Einteilung der Steuerpflichtigen in Risikoklassen für die Praxis?

    Die Verwaltung beschreitet in ihrer täglichen Arbeit neue Wege. EDV-Vereinheitlichung, Risikominimierung und Bürokratieabbau sind die Ziele, die mit dem Projekt KONSENS (Koordinierte Neue Software Entwicklung der Steuerverwaltung) verfolgt werden. Aus den vielen Einzelmaßnahmen sticht das RMS(Risikomanagementsystem)-Projekt hervor, wodurch Steuerpflichtige in Risikoklassen eingeteilt werden. Doch was bedeutet die Einteilung für die Praxis? Mandat im Blickpunkt sprach mit der Expertin Cordula Schneider, die interessante Hintergrundinformationen preisgibt.  

    1. Vorbemerkungen

    Bereits seit 2005 teilt die Finanzverwaltung NRW als Pilotland die Steuerbürger in Risikoklassen ein. Mittlerweile hat man sich auf Bundesebene auf ein einheitliches Risikomanagementsystem verständigt. Danach ergeben sich drei Risikoklassen:  

     

    Risikoeinteilung

    Risikoklasse I  

    Intensivprüfungsfälle/Betriebsprüfungsfälle  

    Risikoklasse II  

    Prüffeldfälle  

    Risikoklasse III  

    risikoarme Fälle  

     

    2. Das Interview

    Mandat im Blickpunkt: Welches Ziel verfolgt die Finanzverwaltung mit dem RMS-Projekt?  

     

    Cordula Schneider: In der Finanzverwaltung NRW hat man jahrelang Statistik geführt. Dabei kam heraus, dass rund 50 % der Steuerfälle keine Beanstandungen ergaben. Diese risikoarmen Fälle sollen komplett elektronisch bearbeitet werden.  

     

    Nach welchen Kriterien erfolgt die Einteilung?  

     

    Im Wesentlichen sind zwei Schritte zu unterscheiden. Geht die Steuererklärung gar nicht oder verspätet ein, landet diese automatisch in der Risikoklasse I. Als ungesichertes Gerücht gilt, dass Erklärungen von Steuerberatern mit schlechtem Rating ebenfalls in der Risikoklasse I landen. Darüber hinaus werden der Risikoklasse I bestimmte Branchen, wie z.B. die Gastronomie oder die Bauwirtschaft, automatisch zugeordnet.  

     

    Und was passiert im nächsten Schritt?  

     

    Im zweiten Schritt setzt die Verwaltung primär auf Risikofilter und Prüffelder. Der Einsatz von Risikofiltern wird ja beispielsweise schon länger bei der Anlage EÜR praktiziert, bei der bereits über 100 Plausibilitätsabfragen über die Kennziffern laufen. Darüber hinaus sollen die Risikofilter z.B. bei Abweichungen von Dauertatbeständen oder bei Plausibilitätsabweichungen ausschlagen.  

     

    Haben Sie ein Beispiel für Plausibilitätsabweichungen?  

     

    Denken Sie z.B. an ein Anlagenverzeichnis in dem ein Pkw aufgeführt ist, aber keine Eigennutzung erklärt wurde.  

     

    Was hat es mit den Prüffeldern auf sich?  

     

    Prüffelder werden von den Oberfinanzdirektionen pro Veranlagungszeitraum festgelegt und sind bei jedem Steuerfall zu prüfen. Prüffelder können z.B. die doppelte Haushaltsführung oder die Betriebsaufspaltung sein. Die Prüffelder sind sehr individuell, da die einzelnen Finanzämter ein Mitspracherecht haben. Einige Oberfinanzdirektionen veröffentlichen diese Prüffelder vorab über die Kammern und Verbände.  

     

    Die Ergebnisse aus der Anwendung der Risikofilter und Prüffelder entscheiden also über die Risikoklasseneinteilung?  

     

    Richtig, kein Ausschlag der Filter bedeutet die Zuordnung zur Risikoklasse III. Ein Ausschlag deutet auf die Risikoklasse II hin.  

     

    Gibt es noch andere Sicherheitsmechanismen?  

     

    Die gibt es. Und zwar erfolgen Turnusprüfungen, d.h. Fälle werden alle drei bis fünf Jahre z.B. zufallsbezogen überprüft. Ferner wird eine Auswertungsstatistik geführt, womit die Beanstandungsquote pro Risikofilter und Prüffeld dokumentiert und ausgewertet wird.  

     

    Welche Konsequenzen ergeben sich denn nun aus der Einteilung?  

     

    Wird der Steuerfall der Risikoklasse I zugeordnet, erfolgt eine intensive Prüfung oder gar eine Betriebsprüfung. Bei der Risikoklasse II nimmt der Sachbearbeiter den Fall persönlich unter die Lupe und muss Checklisten abarbeiten und die Prüfung dokumentieren. In Fällen der Risikoklasse III verschickt das System automatisch den Steuerbescheid.  

     

    Wie lange bleibt der Steuerpflichtige in der jeweiligen Risikoklasse?  

     

    Die erstmalige Einteilung bleibt erst einmal erhalten. Nach Eingang einer Erklärung kann ein Sachbearbeiter den Fall nur noch hoch setzen. Unter Umständen ergibt sich über die Risikofilter nach der Bearbeitung eine niedrigere Klasse.  

     

    Frau Schneider, vielen Dank für das Gespräch!  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 45 | ID 142892

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents