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  • 08.12.2009 | Gesetzesvorhaben

    Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Die geplanten Eckpunkte in der Übersicht

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 9.11.09, Abruf-Nr. 093675) antwortet die neue Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise. Die anvisierten Änderungen sollen bereits für 2010 gelten und bis Weihnachten in trockenen Tüchern sein. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte im Überblick:  

     

    • Zum 1.1.10 soll der Kinderfreibetrag auf 7.008 EUR (bis dato 6.024 EUR) und das Kindergeld um je 20 EUR erhöht werden.

     

    • Ab dem 1.1.10 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 7 % gelten. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.

     

    • Verlustabzugsbeschränkungen:
    • Unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel in § 8c KStG über 2009 hinaus,
    • Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel) und
    • Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften.

     

    • Zinsabzugsbeschränkungen:
    • Dauerhaft höhere Freigrenze von 3 Mio. EUR,
    • Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren, um den Zinsabzug zu verstetigen und
    • Verbesserung der Anwendung der Escape-Klausel bei der Zinsschranke für Unternehmen.

     

    • Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz für Immobilienmieten soll von 65 % auf 50 % reduziert werden.

     

    • Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen werden unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerlich begünstigt.

     

    • Einführung eines Wahlrechts für geringwertige Wirtschaftsgüter, wonach entweder die Sofortabschreibung bis 410 EUR oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR anzuwenden ist.

     

    • Bei der Erbschaftsteuer sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:

     

    • Der Steuersatz der Steuerklasse II (gilt insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder) soll durch einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 % (bisher 30 % oder 50 %) gesenkt werden.

     

    • Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge werden entschärft. Die alternativen Wohlverhaltenszeiträume sollen von sieben und zehn Jahren auf fünf und sieben Jahre sinken. Ferner sollen die Lohnsummen von 650 % bzw. 1.000 % auf 400 % bzw. 700 % reduziert werden. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen die Lohnsummenregeln nicht anwenden. Bisher liegt die Grenze bei 10 Mitarbeitern.
     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 205 | ID 132117

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