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  • 01.04.2006 | Geringfügig Beschäftigte

    Abgaben bei Mini-Jobs sollen ab 1.7.06 steigen

    Das vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2006 begrenzt ab dem 1.7.06 nicht nur die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 EUR pro Stunde, sondern sieht auch eine Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für Mini-Jobs von derzeit 25 auf 30 v.H. vor. Das entspricht einer Erhöhung der Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung von 20 v.H., sodass Arbeitgeber monatlich für einen 400-EUR-Jobber gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV statt 100 künftig 120 EUR Abgaben leisten müssen. Diese setzen sich zusammen aus 15 v.H. Renten- und 13 v.H. Krankenversicherung sowie unverändert 2 v.H. Lohnsteuer. Im Gleichklang hierzu werden auch die Abgaben für die so genannten Midi-Jobs, also im Gleitzonenbereich von 400,01 bis 800  EUR im Monat entsprechend nach oben angepasst. Da Arbeitgeber hier ohnehin bereits den normalen Anteil zahlen, gilt der progressive Anstieg nur für den Arbeitnehmeranteil. Nicht betroffen von der Erhöhung sind die geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten gemäß § 8a SGB  IV über das Haushaltsscheckverfahren. Hier bleibt es beim Satz von 12 v.H. 

     

    Hinweis: 400-EUR-Beschäftigte haben die Möglichkeit, die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus eigener Tasche auf 19,5 v.H. aufzustocken. Dazu sind derzeit 7,5 v.H. Eigenanteil zu zahlen. Ab Juli mindert sich dieser Satz durch den höheren Arbeitgeberanteil auf 4,5 v.H. 

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 55 | ID 88256

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