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    01.02.2006 | Existenzgründung

    Förderung der Ich-AG läuft noch bis 30.6.06

    Anträge auf Gewährung des Existenzgründungszuschusses für die Ich-AG können nur noch bis zum 30.6.06 bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden. Danach ist die Förderungsmöglichkeit in dieser Form abgeschafft. Auch Anträge auf Gewährung des Überbrückungsgeldes werden nur noch bis zu diesem Datum entgegengenommen. An die Stelle von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss soll nach dem Willen der Großen Koalition ein neues Förderinstrument treten. Wie dieses Förderinstrument aussehen wird, ist jedoch noch nicht geklärt. Arbeitslose oder Personen, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen tätig waren, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, sollten sich spurten, damit sie die staatliche Förderung in Form des Existenzgründerzuschusses für die Ich-AG noch in Anspruch nehmen können. 

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 26 | ID 88215

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