· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Reformpläne der Bundesregierung für die Einkommensteuer 2027 und 2028
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht – u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.27 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll pro Jahr rund 10 Mrd. EUR betragen.
1. Vorbemerkungen
Vorerst handelt es sich „nur“ um die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Im anschließenden Gesetzgebungsverfahren müssen der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Mit etwaigen Änderungen bzw. Ergänzungen ist also durchaus zu rechnen.
2. Das sind die Pläne im Überblick
Der steuerliche Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 EStG) liegt im Jahr 2026 bei 12.348 EUR (bzw. 24.696 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten). Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Grundfreibetrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 EUR (bzw. 25.800 EUR) im Jahr 2028 erhöht werden.
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