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  • 08.08.2011 | Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

    Keine LSt-Karte bei Ausbildungsbeginn in 2011

    Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird bekanntlich durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Infolge des dadurch bedingten Übergangszeitraums weist die OFD Koblenz (Mitteilung vom 30.6.11) auf eine Vereinfachungsregelung bei einem Ausbildungsbeginn in 2011 hin. Danach kann der Arbeitgeber bei ledigen und kinderlosen Auszubildenden die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Auszubildende schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die ID-Nummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilt.  

     

    Beachte: Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen beim FA hingegen eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 128 | ID 147629

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