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  • 08.12.2010 | Lohnsteuerrichtlinien 2011

    Diese Änderungen sollten Sie kennen!

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund

    Nach der Zustimmung des Bundesrats vom 5.11.10 sind die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 in trockenen Tüchern (Drs. 589/10, Abruf-Nr. 103716). Die neuen Lohnsteuerrichtlinien gelten grundsätzlich für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.10 enden. Nachstehend werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.  

    1. Mahlzeitengestellung aus besonderem Anlass

    Die Mahlzeitengestellung aus besonderem Anlass (anlässlich oder während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder während einer doppelten Haushaltsführung) wird grundlegend vereinfacht - und zwar rückwirkend ab dem 1.1.10. Danach setzt eine Arbeitgeberveranlassung nur noch voraus, dass die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden (bzw. er sie direkt bezahlt) und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 S. 5 bis 7 LStR). Die bislang erforderliche Vorabbuchung durch den Arbeitgeber entfällt.  

     

    Die ab 1.1.10 geltende lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten aus besonderem Anlass verdeutlicht folgendes Prüfschema:  

     

     

     

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