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  • 10.11.2008 | Einkommensteuerpauschalierung

    Beitragsfreiheit für Sachleistungen Dritter

    Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde mit § 37b EStG eine Regelung eingefügt, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die ESt auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 v.H. pauschal zu übernehmen und abzuführen.  

     

    Auf die Befürchtungen der Wirtschaft, dass die steuerlichen Vergünstigungen für Beschäftigte Dritter durch die bisher bestehende Beitragspflicht zur Sozialversicherung nicht den beabsichtigten Entlastungseffekt entfalten könnten, hat der Gesetzgeber nunmehr reagiert. Das Bundeskabinett hat am 3.9.08 den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen, die zum 1.1.09 in Kraft treten soll. Hiernach besteht Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter, soweit es sich nicht um Beschäftigte von Konzernunternehmen handelt. (MH)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 185 | ID 122759

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