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  • 01.01.2007 | Betriebsveranstaltungen

    Korrekte steuerliche Behandlung von Weihnachtsfeier & Co.

    von Dipl.-Betriebswirt Uwe Frank, Sinsheim

    Nun ist sie wieder vorbei, die Weihnachtszeit mit den diversen Weihnachtsfeiern in den Betrieben. In der Monatsbuchhaltung Ihrer Mandanten schlummern die Belege und deren korrekte steuerliche Behandlung liegt nunmehr bei Ihnen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, auf was Sie für die Betriebsveranstaltung achten sollten.  

     

    Allgemeines

    Die Weihnachtsfeier zählt abrechnungstechnisch zu den so genannten Betriebsveranstaltungen. Andere typische Betriebsveranstaltungen sind z.B. Betriebsausflüge oder Sommerfeste. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Betriebsveranstaltung durchführt. Dies kann sowohl vom Betriebsrat als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Aber eine Betriebsveranstaltung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Veranstaltung allen Arbeitnehmern offensteht. Dabei darf eine Betriebsveranstaltung ruhig mehrtägig sein. 

     

    Die Teilnahme einer begrenzten Mitarbeiteranzahl, z.B. nur eine bestimmte Abteilung oder bestimmte Jubilare steht diesem Grundsatz nicht entgegen, wenn es sich nicht um eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen handelt und die Veranstaltung allen Mitarbeitern dieser Gruppe offensteht. Liegt eine Betriebsveranstaltung vor, bleibt diese unter bestimmten Umständen steuerfrei. 

     

    Beispiel 1

    Karrierechancen

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