Akteneinsicht
Neuer § 630g BGB definiert Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte
Patienten, die Einsicht in ihre Patientenakte verlangen, haben seit der jüngsten Änderung des § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch darauf, dass die erste Abschrift nun kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese neue Regelung stärkt ...
