02.08.2021 · Fachbeitrag aus LGP · Dienstwagen
Die Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Kaufpreis eines Dienstwagens darf auf die Dauer der Vereinbarung verteilt werden und den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Pkw monatlich mindern. Mit dieser steuerzahlerfreundlichen Auffassung hat der BFH sich gegen die Ansicht der Finanzverwaltung positioniert. LGP erläutert die Konsequenzen für die Praxis.
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02.08.2021 · Fachbeitrag aus LGP · Überstunden/Aufzeichnungspflichten
Das LAG Niedersachsen hat eine vielbeachtete Entscheidung des ArbG Emden zur Umsetzung des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH aufgehoben. Nach Ansicht des LAG hat das Urteil des EuGH keine unmittelbaren Konsequenzen für die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess.
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02.08.2021 · Nachricht aus LGP · Umzugskosten
BMF liefert neue Werte BMF liefert neue Werte Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718 ).
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02.08.2021 · Nachricht aus LGP · Leserservice
Die LGP-Wissensvermittlung ist multimedial geworden. Seit Ende April werden Sie auf dem neuen Kanal alle 14 Tage mit einem spannenden Steuerthema vertraut gemacht – ohne zusätzliche Kosten. In der Zwischenzeit ist das Angebot weiter gewachsen.
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01.08.2021 · Nachricht aus LGP · Geringfügige Beschäftigung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien mit Datum vom 26.07.2021 überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten spätestens ab 01.08.2021.
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27.07.2021 · Fachbeitrag aus LGP · Lehrvideo 8
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie sich falsche Rechnungen berichtigen lassen und sich so doch noch der Vorsteuerabzug sichern lässt. Das Lehrvideo 8 macht Sie mit den Voraussetzungen für eine Rechnungsberichtigung vertraut.
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26.07.2021 · Nachricht aus LGP · Entgeltfortzahlung
§ 56 IfSG ist subsidiär. Das hat zur Folge, dass weder ein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG noch ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers besteht, wenn der Arbeitnehmer einen Vergütungsfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB gegen den Arbeitgeber hat. So sieht es das OVG Lüneburg.
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