01.04.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Kein Arbeitslohn bei betrieblichem Interesse
Zahlt ein Arbeitgeber aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse Verwarnungsgelder, die seine angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots erhalten haben, handelt es sich aus Sicht des BFH nicht um Arbeitslohn (Urteil vom 7.7.2004, Az: VI R 29/00; Abruf-Nr.
050625
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Gesetzesänderung
In den Fällen (echter) Lohnzahlungen durch Dritte muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf ihre gesetzliche Verpflichtung hinweisen, ihm am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums die von Dritten gewährten Bezüge anzugeben (R 106 Abs. 2 Satz 3 LStR).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Haftungsfälle vermeiden
Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist, dass der Zuschlag neben dem Grundlohn gezahlt wird und bestimmte Grenzen nicht übersteigt (§ 3b EStG). Die Barabgeltung eines Freizeitanspruchs oder eines Freizeitüberhangs ist dagegen steuer- und sozialabgabenpflichtig (R 30 Abs. 1 Satz 6 LStR). Probleme können sich ergeben, wenn der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Rentenversicherung
Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Rentenversicherung. Der Pauschalbeitrag steht jedoch den normalen Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung nicht gleich. Der Arbeitnehmer kann daher auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und durch eigene Beiträge den Arbeitgeberanteil auf volle 19,5 Prozent aufstocken. Beschäftigte in der Gleitzone können ihre Beiträge zur Rentenversicherung ebenfalls aufstocken.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Ehegatten-Arbeitsvertrag
Nicht jede geringfügige Abweichung vom Fremdvergleich führt dazu, dass ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt wird. Was dabei als geringfügige Abweichung gilt, muss immer öfter der BFH entscheiden. So auch in folgendem Fall: Ein freiberuflich tätiger Architekt beschäftigte als einzige Arbeitskraft aushilfsweise seine Ehefrau. Die Lohnzahlungen (jährlich zwischen 5.000 DM und 6.000 DM) buchte er als Betriebsausgaben. Die den Zahlungen entsprechenden Bankbewegungen ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Dienstwagen
Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Betriebs-Pkw zur betrieblichen Nutzung überlässt und die private Nutzung schriftlich verbietet, gilt: Das Finanzamt darf eine steuerpflichtige Privatnutzung nicht einfach mit der Begründung unterstellen, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde. Das hat das FG Niedersachsen entschieden und das Finanzamt gezwungen, seinen Haftungs- und Nachforderungsbescheid aufzuheben.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Arbeitsentgelt
Haben die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer „jeweils mit der November-Abrechnung des Jahres eine Jahressonderzahlung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt erhält“, so ist im Zweifel Voraussetzung des Auszahlungsanspruchs, dass das Arbeitsverhältnis im November noch besteht. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, hat der Arbeitnehmer keinen (zeit-)anteiligen Anspruch auf die Jahressonderzahlung. So hat das LAG Hamm die Sache entschieden.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Private Kfz-Nutzung
Viele Unternehmen halten einen Fahrzeug-Pool für Dienstreisen ihrer Mitarbeiter vor. Oft dürfen bestimmte Mitarbeiter Fahrzeuge aus diesem Pool auch privat nutzen. Die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung in diesen Fällen ist ein beliebtes Thema der Betriebprüfer. Hier wittern sie ihr „Nachversteuerungspotenzial“. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Rückkehr in die GKV erschwert
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet und sie daher nicht mehr versicherungspflichtig sind.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus LGP · Reisekosten
Arbeitgeber müssen die Verpflegungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar tragen (§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG). Davon abziehen darf der Arbeitgeber aber die so genannte Haushaltsersparnis des Betriebsratsmitglieds. Um deren Höhe ging es vor dem LAG Nürnberg. Das entschied wie folgt:
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