03.11.2020 · Fachbeitrag aus LGP · Elektromobilität
Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Verwaltungsregelungen zur lohnsteuerlichen Förderung der Elektromobilität zusammengefasst und aktualisiert. Die bisherigen Regelungen zum Aufladen von Elektro- und
Hybridelektrofahrzeugen, zum Überlassen von Ladevorrichtungen und zu den Stromkosten wurden um einige Klarstellungen ergänzt. LGP gibt Ihnen nachfolgend ein Update.
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03.11.2020 · Fachbeitrag aus LGP · Betriebsveranstaltung
Gerade in Zeiten der Corona-Krise und dem evtl. anstehenden zweiten Lockdown müssen Arbeitgeber erfinderisch werden, wenn es um die alljährige Weihnachtsfeier geht. In diesem Jahr könnte ein gemütliches „Meeting“ vor dem heimischen Rechner die Weihnachtsfeier ersetzen. Doch nicht in jedem Fall ist der Begriff der steuerlich begünstigen Betriebsveranstaltung im Sinne des § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 1a EStG erfüllt. LGP erläutert, welche Stolpersteine es gibt und wie sich die umgehen lassen.
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02.11.2020 · Fachbeitrag aus LGP · Sonderzahlungen
Zur Zahlung der Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG stellen sich in der Praxis viele Fragen. Ein LGP-Leser möchte wissen, ob die Corona-Prämie auch einem Arbeitnehmer gezahlt werden darf, der Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezieht.
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30.10.2020 · Nachricht aus LGP · Arbeitslohn
Zahlt der Arbeitgeber Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner angestellten Paketzusteller, leistet der Arbeitgeber als Halter des Kfz die Zahlung wegen einer ihm gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das hat der BFH klargestellt. Damit ist der Fall aber nicht zu Ende.
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26.10.2020 · Fachbeitrag aus LGP · Abfindung
Gerade in Krisenzeiten ist die vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung gängiges Mittel, Personal abzubauen. Für Arbeitnehmer interessant sind Entlassungsabfindungen, weil sie die Möglichkeit zur ermäßigten Besteuerung bieten und weil sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. LGP erläutert nachfolgend, worauf es in der Gehaltsabrechnung ankommt.
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26.10.2020 · Nachricht aus LGP · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Viele Unternehmen rechnen den Dezember-Lohn erst nach dem 31.12.2020 ab (vom 01.01.2021 bis 10.01.2021), weil ihnen erst dann die gearbeiteten Stunden der Arbeitnehmer vorliegen. Darf in diesem Fall die Corona-Prämie mit dem Dezember-Lohn im Januar 2021 ausbezahlt werden? Oder muss die die Prämie tatsächlich bis zum 31.12.2020 ausbezahlt sein? Die Frage beantwortet Dipl.-Finanzwirt Daniel Denker:
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23.10.2020 · Nachricht aus LGP · Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 4,4 Prozent betragen. Dies hat das BMAS mitgeteilt. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden.
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23.10.2020 · Nachricht aus LGP · Arbeitszeitkonten
Eine Wertguthabenvereinbarung setzt voraus, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geeinigt haben, in welchem Umfang ein Guthaben angespart werden soll. Es muss klar sein, welche Arbeitszeit in welchem Zeitraum auf dem Arbeitszeitkonto angespart wird bzw. welches Wertgutgaben angespart werden soll. Liegt keine ordnungsgemäße Vereinbarung vor, können Arbeitgeber die Auszahlung an den Arbeitnehmer auch nicht durch eine Rückdeckungsversicherung retten, die an den Arbeitnehmer ...
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21.10.2020 · Fachbeitrag aus LGP · Gesetzesänderungen
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG; Abruf-Nr. 218430 ), das am 01.10.2020 in Kraft trat, entstehen beim Kinderkrankengeld und der Familienpflegezeit neue Ansprüche, die zeitlich befristet sind.
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21.10.2020 · Nachricht aus LGP · Altersversorgung
Versorgungsregelungen in AGB können vorsehen, dass befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach Ansicht des BAG ist die Regelung so zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar auf eine befristete folgt.
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