Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.06.2020 · Nachricht · Unfallversicherung

    Sturz auf dem Rückweg von einer Gaststätte in die Reha-Klinik

    | Während des Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung ist eine Person dem Grunde nach in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt nicht, wenn sie auf dem Rückweg von einem privaten Besuch einer Gaststätte zur Reha-Klinik stürzt und sich dabei verletzt. Das hat das BSG klargestellt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents