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  • 24.09.2019 · Nachricht · Unfallversicherung

    Homeoffice: Gang zur Toilette ist nicht versichert

    Arbeitnehmer im Homeoffice sind auf dem Gang von bzw. zu ihrer häuslichen Toilette nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Anders ist es, wenn der Arbeitnehmer im Unfallzeitpunkt eine (vermeintliche) Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Arbeitsverhältnis erfüllen oder ein eigenes unternehmensbezogenes, innerbetrieblichen Belangen dienendes Recht wahrnehmen will. Dann handelt er im unmittelbaren Betriebsinteresse (SG München, Urteil vom 04.07.2019, Az. S 40 U 227/18, Abruf-Nr. 210401).