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  • · Fachbeitrag · Studenten

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten ‒ das sind die Grundsätze

    | Studenten arbeiten oft neben ihrem Studium oder während der Semesterferien in Unternehmen. Für die Unternehmen stellt sich da stets unweigerlich die Frage, wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist. LGP erläutert die Beurteilungsgrundsätze. |

    Kurzfristig ausgeübte Beschäftigung

    Für Studenten, die ausschließlich während der Schul- oder Semesterferien mehrere Wochen am Stück arbeiten, ist die kurzfristige Beschäftigung die optimale Beschäftigungsform (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Damit keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, darf die Beschäftigung im Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt werden. Die Höhe des Arbeitslohns spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht keine Rolle.

     

    • Beispiel

    Ein Student hat einen Ferienjob vom 15.02.2022 bis zum 15.04.2022. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.200 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden. Bis dahin hat er 2022 noch nicht anderweitig gearbeitet.

     

    Ergebnis: Es liegt eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vor, weil der Student die Beschäftigungsdauer von drei Monaten/70 Tagen einhält.

              

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